23 m² Gîte ∙ 1 Schlafzimmer ∙ 3 Gäste
Gîte in Tignes
Über diese Unterkunft
6 Gîtes + Unterkunft des Eigentümers in einem Chalet. 2. Stock: Wohnzimmer-Küchen-Loungebereich (2 Einzel-Ausziehbetten), WLAN, 1 „Kabinen"-Schlafzimmer (2 Einzel-Etagenbetten), Badezimmer (Badewanne). Balkon. Gemeinschaftsgrundstück + Privatparkplatz nur im Sommer. Skifahren Tignes/Espace Killy auf 200m. Langlauf 100m. Golfen vor Ort. Schwimmbad auf 500m. Wassersportbasis und See 100 m entfernt.
Räume & Aufteilung
Schlafmöglichkeiten
Wohnzimmer
2 Badezimmer
Was diese Unterkunft bietet
Stornobedingungen
| Mehr als 30 Tage vor Anreise | 75% Rückerstattung |
| Weniger als 31 Tage vor Anreise | 0% Rückerstattung |
Zzgl. einmalige Bearbeitungsgebühr 1,00 €.
Bewertungen
„L'appartement situé dans un châlet à proximité du skibus est fonctionnel et convient parfaitement pour un séjour d'une semaine à deux.“
„Très chouette logement, confortable, bien équipé, bien situé pour rayonner, proche de belles balades, au calme, paysages grandioses. Propriétaire très sympa. Séjour parfait, merci, nous reviendrons“
„23 m² kleines Apartment in schönem Chalet in guter Lage zwischen den Hochhäusern in Tignes 2100/ Val Claret. Dünne Wände, man hört die Nachbarn sehr. Lücken in der Küchenausstattung, sehr kleines ernstes Doppel-Kochfeld. Nur 2 Stühle, dazu 2 Hocker zum Sitzen. Unbequemes Sofa. Schwache Deckenleuchte, kein Licht über Esstisch, kein Leselicht am Sofa (nur Ambientelicht). Gute, weil recht feste Matratzen. Zu kleine Badewanne, unbequeme, weil relativ niedrige und enge Dusche. Angaben in Beschreibung fehlen zu Bettwäsche/ Art der Bettdecken und (in der Hochsaison) notwendiger Parkplatzreservierung (1 Woche 95 €!). Tolles Skigebiet, aber in der Silversterwoche ist es auf den Pisten von Tignes extrem voll. Die Langlaufloipen sind schlecht gepflegt und mit teilweise starken Steigungen/ Gefällen. Nach 30cm Neuschnee in der Nacht war um 10 Uhr immer noch nicht der Weg zum Haus geräumt - bei den Nachbarhäusern schon. Gîtes de France hat erst vergessen, den Hund - in der Buchung erwähnt - im Vertrag zu bestätigen.“























